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| Artikelbeschreibung: Citroen 2 CV 6 Club, Erstzulassung: 04 / 1990, Kilometerstand: 39.015 km, 20 KW (27 PS), Benzin, Schaltgetriebe, Schiebedach |
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Zustandsbeschreibung: Citroen 2CV Club, Fahrgestellnummer: VF78ZKA00KA37. Garagenfahrzeug, Nichtraucherfahrzeug. In kompletten Originalzustand aus 2. Hand mit Original 39015 Kilometer !!! Im Juni 2009 wurde die Ente mit einem Katalysator ausgerüstet und es wurde eine Transistorzündanlage montiert. Rechnungen und Belege über 2.500,- Euro sind vorhanden. Das Fahrzeug ist ungeschweißt, rostfrei und unfallfrei. Die Innenausstattung befindet sich in absoluten Original / Neuzustand. Zusätzlich wurde vor einigen Jahren eine Anhängerkupplung montiert. Fahrzeuge dieser Art in solch einem Pflegezustand und den geringen Kilometern sind mittlerweile sehr sehr schwer zu finden. Auf Grund dessen ist die Wertstabilität hoch. Wir senden gerne jedem Interessenten weitere ehrliche Bilder über den Sammlerzustand der Ente zu.
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Zahlungsbedingungen:
1. Preise, Zahlungsmodalitäten, Versandart Der Kaufpreis wird sofort mit Vertragsabschluss fällig. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen durch Vorkasse. Weiterhin wird nur an nachvollziehbare Bestelladressen geliefert. Die Forderung ist erst erfüllt, wenn der Betrag auf dem Konto der Firma Classic Center Niederrhein gutgeschrieben ist. 2. Eigentumsvorbehalt Bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Ansprüche, die Firma Classic Center Niederrhein gegen den jeweiligen Besteller – auch aufgrund eines anderen Rechtsverhältnisses – zustehen, verbleibt die bestellte Ware im Eigentum von Firma Classic Center Niederrhein.
zusätzliche Versandbedingungen für diesen Artikel:
In bar bei Übernahme, Per Vorabüberweisung |
Geschäftsbedingungen: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1 Zustandekommen des Vertrages
1.1 Nach erfolgter schriftlicher Annahmebestätigung bzgl. der
Bestellung des Käufers durch den Verkäufer ist der
Kaufvertrag Zustande gekommen.
1.2 Mangels Fehlens einer schriftlichen Bestätigung ist der Kaufvertrag
auch dann zustande gekommen, wenn das Fahrzeug
an den Käufer übergeben wurde.
2 Zahlungsbedingungen
2.1 Der Kaufpreis sowie mit der ordnungsgemäßen Übergabe des
Kaufgegenstandes und der damit im Zusammenhang im
Rahmen des Vertrages sich ergebenden Gebühren
für Nebenleistungen und Kosten sind bei Übergabe des
Kaufgegenstandes sofort fällig, spätestens jedoch innerhalb
von 8 Tagen nach Rechnungserhalt.
2.2 Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden seitens
der Firma Classic Center Niederrhein nicht akzeptiert.
2.3 Ratenzahlungsvereinbarungen bedürfen grundsätzlich der
Schriftform und sind zeitgleich mit der schriftlichen Annahmebestätigung
zu treffen.
3 Zahlungsverzug
3.1 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb
der vorgenannten Frist nicht nach, so ist Classic Center
Niederrhein berechtigt, die fällige Geldschuld ab Verzug
mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr zu
verzinsen.
3.2 Darüber hinausgehende Schadenersatzforderungen bleiben
unberührt.
4 Sachmängelhaftung
4.1 Die Sachmängelhaftung ergibt sich aufgrund der gesetzlichen
Vorschriften bzgl. Neu- und Gebrauchtfahrzeuge.
4.2 Ansprüche des Käufers aufgrund Sachmängelhaftung bzgl.
Neufahrzeugen bestimmen sich nach dem Gesetz.
4.3 Ebensolche Ansprüche hinsichtlich der Geltendmachung von
Sachmängeln bei Gebrauchtfahrzeugen verjähren innerhalb
1 Jahres ab Abschluss des Kaufvertrages.
4.4 Von der Sachmängelhaftung werden hinsichtlich des Kaufgegenstandes
Fehler ausgeschlossen, die sich auf reine
Verschleißteile beziehen.
4.5 Handelt der Käufer in Ausübung seiner gewerblichen
oder beruflichen Tätigkeit, so erfolgt der Verkauf unter
Ausschluss der Sachmängelhaftung.
5 Ersatzteile
5.1 Ersatzteile werden von uns innerhalb 7 Tagen gegen Vorlage
der Original-Rechnung zurückgenommen und auf jegliche
Lieferung gutgeschrieben. Eine Barauszahlung erfolgt nicht.
6 Mängelbeseitigung
6.1 Vor der Durchführung von Mängelbeseitigungen sind Mängel
grundsätzlich unverzüglich zunächst dem Classic Center
Niederrhein anzuzeigen, dies insbesondere dann, wenn die
Mängelbeseitigung durch ein Drittunternehmen durchgeführt
werden soll.
6.2 Die Durchführung dieser Mängelbeseitigung durch Drittunternehmen
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
durch Classic Center Niederrhein.
6.3 Die möglicher Weise kulanzweise Übernahme der durch die
Mängelbeseitigung durch Drittfirmen entstandenen Kosten
bedarf grundsätzlich nach bereits oben erwähnter schriftlicher
Zustimmung der Vorlage der Originalrechnung des Drittunternehmens.
7 Haftung
7.1 Für Schäden, die im Rahmen eines Werkvertrages am Fahrzeug
des Auftraggebers entstehen oder damit in Zusammenhang
stehen, haftet Classic Center Niederrhein nur bis zur
Höhe der diesbezüglich abgeschlossenen Betriebshaftpflicht.
7.2 Vorgenannte Höhe übersteigende Schadenersatzansprüche
sind ausgeschlossen.
8 Annahme und Annahmeverzug
8.1 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb
8 Tagen ab Bereitstellung abzunehmen. Mit Bereitstellung
geht die Gefahr auf den Käufer über.
8.2 Eine Nachfristsetzung zur Verlängerung der Abnahmefrist
bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des
Verkäufers.
8.3 Nach erfolglosem Ablauf der Annahmefrist ist die Firma
Classic Center Niederrhein berechtigt, durch schriftliche
Erklärung vom Kaufvertrag zurück zu treten oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Fordert Classic
Center Niederrhein Schadenersatz so beträgt dieser 15 %
des vereinbarten Kaufpreises. Gemessen an einem etwaigen
Nachweis des Schadenumfanges kann der Schadensbetrag
seitens der Firma Classic Center Niederrhein höher oder
niedriger angesetzt werden.
9 Haftung bei Annahmeverzug des Käufers
9.1 Eine etwaige Haftung der Firma Classic Center Niederrhein für
den zufälligen Untergang des Kaufgegenstandes oder für
entstehende Schäden bei Annahmeverzug des Käufers ist
ausgeschlossen.
9.2 Ist die Person des Bestellers nicht identisch mit der Person
des Übernehmenden, so hat die Firma Classic Center
Niederrhein die Befugnis, nicht aber die Verpflichtung die
Berechtigung des Übernehmenden zum Empfang des
Fahrzeuges zu prüfen.
10 Eigentumsvorbehalt
10.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum vollständigen Forderungsausgleich
aus dem Kaufvertrag Eigentum der Firma Classic
Center Niederrhein. Der Eigentumsvorbehalt der Firma
Classic Center Niederrhein umfasst außerdem auch alle
nachträglich im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand
erworbenen Forderungen.
10.2 Handelt der Käufer in Ausübung seiner gewerblichen oder
beruflichen Tätigkeit, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für
jene Forderungen, welche die Firma Classic Center
Niederrhein gegenüber dem Käufer aus den laufenden
Geschäftsbeziehungen inne hat.
10.3 Das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes steht für die
Dauer des Eigentumsvorbehalts der Firma Classic Center
Niederrhein zu. Die Firma Classic Center Niederrhein
verpflichtet sich zum Verzicht auf Eigentumsvorbehalt, sofern
der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang
stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen
Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen eine
angemessene Sicherung besteht.
10.4 Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts ist jegliches den
Kaufgegenstand betreffende Rechtsgeschäft, insbesondere
solches, welches die Sicherung der Firma Classic Center
Niederrhein beeinträchtigen könnte, nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Geschäftsführers der Firma
Classic Center Niederrhein zulässig. Jegliche Zugriffe von
Dritten auf den Kaufgegenstand hat der Käufer der Firma
Classic Center Niederrhein unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Im Übrigen muss er den Dritten unverzüglich über den
Eigentumsvorbehalt der Firma Classic Center Niederrhein in
Kenntnis setzen.
11 Übertragung von Rechten und Pflichten
11.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Vertragspartners.
12 Fernabsatzverträge
Bei Fernabsatzverträgen im Sinne des § 312 b BGB gilt
ergänzend Folgendes:
12.1 Der endgültige Kaufvertrag kommt erst bei Übergabe des
Kaufgegenstandes im Autohaus der Firma Classic Center
Niederrhein an den Käufer oder einen Beauftragten zustande.
Die Firma Classic Center Niederrhein behält sich die Befugnis
zur Überprüfung der Bevollmächtigung des Beauftragten vor.
Sie ist jedoch nicht zur Überprüfung der Bevollmächtigung
des Beauftragten verpflichtet.
13 Schriftformklausel
13.1 Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies
umfasst auch Nebenabreden, Zusicherungen sowie nachträgliche
Vertragsänderungen. Im Übrigen gilt dies auch für vorliegende
Schriftformklauseln.
14 Gerichtsstand
14.1 Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus
Geschäftsverbindungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der
Sitz der Firma Classic Center Niederrhein. Der gleiche
Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, e-mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-Info V sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-Info V.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Classic Center Niederrhein
Inhaber: Ralf Goray
Kleiststraße 5, 46539 Dinslaken
info@classic-center-niederrhein.de
Fax 02064 / 42 41 – 22
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
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